Paladija Zucht von American Curl Katzen http://www.paladija-curl.de K a u f v e r t r a g Zwischen dem Züchter
Name: Natalia Paladijcuk Straße: Kiefholzstr. 18a PLZ 12435 Ort: Berlin Telefon: +49 30 81705703 E-Mail: american-curl@paladija-curl.de als Verkäufer
undName: Straße: PLZ 22143 Ort: Telefon: als Käufer
wird folgende Vereinbarung getroffen:
§ 1: Kaufgegenstand: Der Käufer erwirbt den/die am:_______________ Geborene/n Kater___________________ der Rasse: American Curl Langhaar Farbe: ___________________ Name: Paladija_____________________ Vater:________________________ Mutter :_______________________ Chipnummer: ______________________________ als Liebhabertier § 2: Kaufpreis, Übergabe, Rücktrittsfolgen: Der Kaufpreis beträgt €_______________ Bei Reservierung der Katze ist 1/3 des vereinbarten Kaulpreises als Anzahlung zu entrichten € . Der Restbetrag von €___________ wird bei Übergabe des Tieres fällig. Übergabedatum: ________________ Der Käufer hat die Möglichkeit, vor Übergabe der Katze ohne Angabe von Gründen von der Kaufvereinbarung zurückzutreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. In diesem Fall ist eine Kostenpauschale in Höhe der Anzahlung (=1/3 des Kaufpreises) als Reuegeld vom Käufer an den Züchter zu bezahlen. § 3: Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben das Katze und die dazugehörigen Papiere Eigentum des Züchters. § 4: Gewährleistung u.a.: Der Züchter versichert, dass das Katze zum Zeitpunkt der Übergabe gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist, entwurmt und je 2 Impfungen gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen erhalten hat. Das Tier ist stubenrein, entwöhnt und frei von Ungeziefer. Die Katze stammt aus einer FeLV und FIV freien Zucht. Der Züchter versichert außerdem, dass ihm keine offensichtlichen Mängel sowie Krankheiten (erworbene oder vererbte) bekannt sind. Der Züchter haftet nicht für versteckte Mängel und Krankheiten, auch wenn es sich dabei um Zuchttauglichkeitsfehler handeln sollte. Im übrigen hat der Käufer das Katze besichtigt. Die Katze wird verkauft wie besichtigt. Spätere Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz, Wandlung oder Minderung wegen äußerlich erkennbarer Mängel gegenüber dem Züchter sind ausgeschlossen. Sollte dem Katze zwischen Vertragsschluss und Übergabe etwas zustoßen, so ist der Züchter nach seiner Wahl verpflichtet, eine Katze der gleichen Rasse, möglichst aus dem gleichen Wurf, zu liefern oder die bereits geleistete Anzahlung zurückzuzahlen. Hat der Züchter das Leistungshindernis jedoch zu vertreten, ist er nicht nach seiner Wahl zum Rücktritt berechtigt. Mit der Übergabe geht das Risiko für die Gesundheit der Katze sowie für wachstumsbedingte Veränderungen der Rasse- und Farbmerkmale auf den Käufer über. Bei Übergabe händigt der Züchter dem Käufer den Impfpass der Katze, in dem oben erwähnte Impfungen ersichtlich sind, sowie der Ahnentafel des Tieres, ausgestellt vom Berliner Pro-Kat aus. Der Züchter versichert gleichzeitig, dass die verkaufte Katze mit dem aus den Papieren ersichtlichen Katze identisch ist. § 5: Nebenpflichten des Käufers, Vertragsstrafe u.a. 1. a) Der Käufer verpflichtet sich, das Katze nur für sich selbst und nicht als Zwischenkäufer für andere Personen zu erwerben. 1. b) Der Käufer verpflichtet sich weiterhin, das übernommene Katze katzengerecht zu halten und zu pflegen, für ausreichende medizinische Betreuung zu sorgen und es nicht beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt frei streunen zu lassen. 1. c) Eine Abgabe an Tierheime, Zoohandlungen oder Versuchslabore sowie das Aussetzen des Tieres ist dem Käufer untersagt. Zwingerhaltung ist verboten. Krallenamputation ist verboten. 1. d) Bei einem Wohnungswechsel ist dem Züchter die neue Adresse unverzüglich mitzuteilen. l. e) Das Ableben des Tieres ist dem Züchter unverzüglich nach dem Todeseintritt schriftlich mitzuteilen. Es ist verboten, die Katze ohne jedwede medizinische Indikation einschläfern zu lassen. Sollte ein Einschläfern aus medizinischen Gründen für nötig erachtet werden, so ist hierüber ein tierärztliches Attest beizubringen. l. f) Der Käufer ist verpflichtet, dem Züchter jede beabsichtigte Weiterveräußerung des Tieres unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 1. g) Wurde eine Katze als Liebhabertier erworben, so ist es dem Käufer nicht gestattet, mit ihr zu züchten oder sie anderen Personen zu Zuchtzwecken zur Verfügung zu stellen. Als Zucht ist auch die einmalige Verpaarung der Katze zu verstehen. 2. Der
Käufer ist vielmehr verpflichtet, die Katze zwischen dem 6 und 8
Lebensmonat kastrieren zu lassen. Nach erfolgter Kastration ist dem
Züchter unaufgefordert ein tierärztliches Attest, das genaue
Angaben zum Tier( Chipnummer) enthält, über den Eingriff
vorzulegen ( per Post).
Bis.........
1. h) Will der Käufer die/den Katze/Kater an einen Dritten verkaufen, muss das Tier vorher kastriert/sterilisiert werden.
1. j) Wird eine der in § 5, l.a) bis 1.j) genannten Verpflichtungen nicht oder nur teilweise erfüllt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,- € fällig. Außerdem hat der Züchter das Recht, das Tier - soweit möglich - ohne Anspruch des Käufers auf Kaufpreiserstattung mit allen dazugehörigen Papieren zurückzufordern. 3.
Sollten sich zwingende Gründe ergeben, aus denen die
verkaufte Katze nicht behalten werden kann, so gilt das Vorkaufsrecht
des Züchters als vereinbart. Der Züchter hat im Falle der
Anzeige der Weiterveräußerung durch den Käufer
innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Anzeige zu erklären, ob
er von dem Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte. Macht er davon
Gebrauch, muss er dem Käufer höchstens 1/3 des
ursprünglichen Kaufpreises, d.h. € _________
zurückerstatten.
4. Der Züchter hat das Recht, sich in
regelmäßigen Abständen und zu angemessenen Tageszeiten
von der artgerechten Haltung und dem Gesundheitszustand der Katze zu
überzeugen. Im Zweifelsfall kann der Züchter die Katze
mitnehmen und tierärztlich untersuchen lassen oder die
Untersuchung vor Ort vornehmen lassen. Die hierdurch entstehenden
Kosten sowie die Kosten für eine eventuelle Weiterbehandlung des
Tieres gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers. Sollte
der tierärztliche Befund eine schlechte gesundheitliche Verfassung
des Tieres, hervorgerufen durch nicht artgerechte Haltung und Pflege,
ergeben, muss der Käufer dem Züchter das Tier auf Verlangen
und ohne Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises mit allen
dazugehörigen Papieren herausgeben.
5 .Sollte
nachträglich der Wunsch aufkommen, mit einer als Liebhabertier
erworbenen Katze zu züchten (darunter ist bereits die einmalige
Verpaarung dieser Katze mit einem Kater derselben Rasse mit dem Ziel
der Aufzucht von Welpen zu verstehen), so ist dieses Unterfangen mit
dem Züchter abzuklären. Gestattet der Züchter das
Vorhaben, so verpflichtet sich der Käufer, den Differenzbetrag zum
Zucht- und Ausstellungstier in Höhe von 600, 00 € , an den
Züchter zu entrichten. Mit der Zahlung des Differenzbetrages
erwirbt der Käufer den Anspruch auf Information über
züchterische Fragestellungen, Geburtshilfe, Vereins- und
Ausstellungswesen.
§ 6: Schriftform: Besondere Absprachen, Ergänzungen und Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. § 7: Gerichtsstand u.a.: Bei Streitigkeiten ist
Gerichtsstand der Wohnort des Züchters. Sollte im Rahmen eines
Gerichtsentscheidseiner der Vertragspunkte für unwirksam
erklärt werden, sind die übrigen Vertragspunkte weiterhin
bindend.
§ 8: Besondere Bemerkungen, Zusatzvereinbarungen: Käufer und Züchter erhalten je eine Ausfertigung des Vertrages. Ort/Datum: _______________________ Züchter:_____________________ Käufer:_____________________ |